Kirchgemeindeversammlung
Der Kirchgemeindeversammlung obliegt von Gesetzes wegen die Entgegennahme des Jahresberichts der Kirchenpflege, die Abnahme der Jahresrechnung und die Festlegung von Budget und Steuerfuss.
Sodann wählt sie die Pfarrwahlkommission sowie deren Präsident*in und in unserer Gemeinde auch die Rechnungsprüfungskommission und deren Präsident*in.
Aufgaben und Durchführung der Kirchgemeindeversammlung sind in der Kirchenordnung (Gesetzessammlung 181.10) in Art. 156 und folgende geregelt.