Amtliche Publikationen

Das Gemeindegesetz vom 20. April 2015 verpflichtet die Gemeinden (und Kirchgemeinden) ihr Recht in einer systematischen Rechtssammlung zu veröffentlichen. Das Gesetz trat am 1.1.2018 in Kraft. Diese Rechtssammlung ersetzt nicht die amtlichen Publikationen.

 

Kirchgemeindeversammlung vom 9. November 2025

  • Hier gelangen Sie zum Protokoll der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2025 (Aufgeschaltet am 12.11.2025)
  • Hier gelangen Sie zum Beschluss der ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom 5. November 2025 (Aufgeschaltet am 15.11.2025)

 

 

Beschlüsse

Die Kirchgemeindeversammlung der reformierten Kirchgemeinde Oetwil am See vom
9. November 2025 hat folgende Beschlüsse gefasst:

  1. Das Budget 2026 wird genehmigt und der Steuerfuss wird wie bisher auf 14 % festgesetzt.

Gegen diese Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung binnen 5 Tagen und wegen Rechtsverletzungen, unrichtiger oder ungenügender Feststellung des Sachverhalts oder wegen Unangemessenheit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Sie ist in genügender Anzahl für die Rechtsmittelinstanz und die Vorinstanz beizulegen. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren in Stimmrechtssachen ist kostenlos. Im Übrigen hat die unterliegende Partei die Kosten des Rekursverfahrens zu tragen.


Seit dem 12. November 2025 liegt das Protokoll im Sekretariat am Chilenrain 11, 8618 Oetwil am See auf.
12. November 2025, Reformierte Kirchenpflege Oetwil am See

Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oetwil am See

09. November 2025, 11:00 Uhr, Kirche


Traktanden:

  1. Wahl der Stimmenzählenden
  2. Budget 2026 und Festlegung Steuerfuss 14 %


Traktandum 2
In der Sitzung vom 2. September 2025 hat die Kirchenpflege das Budget 2026 genehmigt und beantragt der Kirchgemeindeversammlung das Budget 2026 zu genehmigen und den Steuerfuss auf 14% (Vorjahr 14%) des einfachen Gemeindesteuerertrag zu belassen.

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Wirtschaftliche Lage
Aufgrund der rückläufigen Mitgliederzahl wird der Finanzausgleich im Jahr 2026 durch die kirchgemeinde beantragt.


Finanzielle Lage
Das aktuelle Budget der reformierten Kirchgemeinde Oetwil am See mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 140'600.00 zeigt auf, dass
die finanzielle Situation nachhaltig negativ ist. Mit den erwarteten Steuererträgen können die Kosten nicht gedeckt werden.
Allfällige zukünftige Investitionen können nicht mehr aus eigenen Mitteln finanziert werden.

Eine Steigerung der Steuereinnahmen ist auf Grund der sinkenden Mitgliederzahlen nicht realistisch. Die Kostenbasis ist kaum weiter
reduzierbar. Aus diesem Grund wird die Kirchenpflege auch im Jahr 2026 beim Kanton den Finanzausgleich beantragen.

Der angestrebte Zusammenschluss mit Mönchaltorf beschäftigt die Kirchenpflege ausserordentlich. Neben dem bereits
anspruchsvollen Tagesgeschäft werden aktuell und auch noch in 2026 viele ausserordentliche Sachverhalte in Zusammenhang mit
dem Zusammenschluss zu lösen sein.

In den Zahlen des Budgets 2026 ist der Zusammenschluss ebenfalls ersichtlich. Auf der Stufe Ergebnis sind keine wesentlichen
zusätzlichen negativen Effekte budgetiert. Es sind im Budget zusätzliche Kosten enthalten, welche im selben Umfang an die
Kirchgemeinde Mönchaltorf als Weiterverrechnung ins Budget eingeflossen sind.
In der Mittelfristplanung 2027 bis 2029 sind die Zahlen wieder so dargestellt, dass Einnahmen und Ausgaben abgebildet sind, welche
nur die Reformierte Kirche Oetwil betreffen.


Investitionsrechnung Verwaltungsvermögen
Für das Jahr 2026 sind keine Investitionen budgetiert.


Abschreibungen
Die Abschreibungen im Verwaltungsvermögen belaufen sich auf rund Fr. 127’700 und ergeben sich aus der Renovation des
Pfarrhauses und den Instandhaltungsarbeiten der Kirche infolge Brandfall. Die Erneuerungsunterhaltsinvestitionen am Gebäude
werden über 20 Jahre linear abgeschrieben.


Steuerfuss
In Anbetracht der bevorstehenden Aufgaben beantragt die Kirchenpflege den Steuerfuss bei 14% zu belassen.


Zinssatz
Die Kirchenpflege hat den Zinssatz auf 1% festgelegt.


Anfragen gemäss § 17 Gemeindegesetz
Anfragen von allgemeinem Interesse gemäss § 17 des Gemeindegesetzes sind der Kirchenpflege mindestens zehn Arbeitstage
vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich einzureichen (Eintreffen bei der Kirchenpflege).
Die Kirchenpflege beantwortet diese spätestens einen Tag vor dieser Kirchgemeindeversammlung schriftlich. In der Versammlung
werden die Anfrage und die Antwort bekanntgegeben. Die anfragende Person kann in der Versammlung zur Antwort Stellung
nehmen. Die Versammlung kann beschliessen, dass eine Diskussion stattfindet.


Mitteilungen aus der Kirchenpflege, insbesondere
- Informationen zum Zusammenschluss und der Urnenabstimmung im November
Behördliche Referentin:
Jeanine Truöl, Kirchenpflegepräsidentin

Kontakt

Reformierte Kirchgemeinde Oetwil am See
Chilenrain 11
8618 Oetwil am See
Tel043 844 96 25
E-Mailvera.degonda@kirche-oetwil.ch

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